Ansprechpartner in zunächst allen Krisensituationen

Sozialer Dienst des Jugendamtes

Rufnummer in Krisensituationen:       0234/47695410

Rufnummer in allgemeinen Fragen:  0234/910-2985

Mail:                                               jugendamt@bochum.de

Sachgebietsleitung:                Axel Schneider

01523/4981408

axelschneider@bochum.de

Weitere Ansprechpersonen:      Herr Justitz, zuständig für unseren Schulbezirk

0234/47695412

ajustitz@bochum.de

 

Kinder-Notruf nur für Kinder

0234/910-5463

(außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes zu erreichen)

Neue Wege (Caritas)

0234/503669

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Schulpsychologische Beratungsstelle

0234/3339421

schulpsychologie@bochum.de

Liboriusstraße 39, 44807 Bochum

 

 

Kinder-Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt der GGS Linden

Die Grundschule Linden muss ein sicherer Ort für alle Kinder sein. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule fühlen sich neben dem Schutz der Kinder vor psychischer und körperlicher Gewalt, besonders auch dem Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt, in jeglicher Ausformung, verpflichtet.

Unsere Schule ist ein zentrales Lebensfeld für Kinder und muss für belastete und traumatisierte Schülerinnen und Schüler ein wichtiges stützendes Umfeld sein. Lehrkräfte sind statistisch gesehen bevorzugte Erstansprechpersonen für Kinder. Dessen sind wir uns an der Grundschule Linden bewusst und stellen uns dieser Aufgabe. An unserer Schule wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt missbilligt – auch sexuelle Gewalt.

Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort wird und Kinder hier keine (sexuelle) Gewalt durch Erwachsene oder andere Schüler / Schülerinnen erleben. Das Konzept hat also die Aufgabe, Handlungsspielräume von Täterinnen und Tätern einzuschränken und für alle Handlungssicherheit zu schaffen.

Im Rahmen dieses Schutzkonzeptes werden klare Verhaltensregeln und Maßnahmen festgelegt, die darauf abzielen, (sexualisierte) Gewalt zu verhindern, frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Es beinhaltet präventive Bildungs- und Sensibilisierungsprogramme, die darauf abzielen, das Bewusstsein für das Thema zu schärfen und Kinder zu stärken. Gleichzeitig werden Strukturen und Prozesse definiert, die sicherstellen, dass bei Verdachtsfällen schnell und professionell gehandelt wird. Gleichzeitig soll das vorliegende Schutzkonzept die Handlungsspielräume für (potenzielle) Täterinnen und Täter einschränken.

Aus diesem Grund beinhaltet das Schutzkonzept auch detaillierte Interventionspläne, die allen beteiligten Personen eine Orientierung und die nötige Handlungssicherheit über die unabdingbare Einhaltung wesentlicher Schritte geben, wenn eine Aufarbeitung eines akuten Falles sexueller Gewalt nötig ist. Eine Übersicht über schulische Ansprechpartner und -partnerinnen und über weitere Kontakt- und Anlaufstellen für Kinder, Eltern und schulisches Personal liegt in der Schule vor und soll gewährleisten, dass alle Beteiligten die bestmögliche Hilfe und Unterstützung bekommen.

 

 

 

Sexualisierte Gewalt kann in drei Stufen unterteilt werden: Grenzverletzung (1. Stufe), sexuelle Übergriffe (2. Stufe) und die Straftaten (3. Stufe).

Die Grenzverletzung stellt die erste Stufe dar. Diese kann bereits durch persönlich oder fachlich unangemessenes Verhalten passieren, wie beispielsweise durch eine unpassende Sprache, anzügliche Blicke oder auch das Kommentieren von Körpern. Auch die absichtliche Bloßstellung und die Verletzung der Privatsphäre gelten als Grenzverletzung.

Die zweite Stufe sexualisierter Gewalt ist der sexuelle Übergriff. Dieser passiert nicht versehentlich, sondern absichtlich. Sexuelle Übergriffe sind beispielsweise körperliche Annäherungen, wie unerwünschtes Berühren oder Umarmen, oder auch sexuelle Belästigungen durch verbale und nonverbale sexuelle Anspielungen und Kommentare.

Die dritte Stufe sind letztendlich schwerwiegende Straftaten, wie beispielsweise die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie die Körperverletzung. Auch Beleidigung, Erpressung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zählen zu den gravierenden Vergehen dieser Kategorie.

 

 

 

Präventive Strukturen an der GGS Linden

In der Schuleingangsphase:

  • Schaffung einer Klassengemeinschaft, Gesprächsrunden und -anlässe einführen, Wortschatz bilden
  • Klassenregeln erarbeiten und visualisieren
  • Verschiedene Vorläufer zum Klassenrat (Postkasten, regelmäßige Gesprächsrunden, „Sorgenfresser“)
  • Programm „Die Nein-Tonne“ (Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück)
  • Klasse 2000 (Einheit zu Gefühlen, Gesundheitserziehung [“Was tut mir gut?]))
  • Unterrichtsinhalte im Sachunterricht (Verankerung im Arbeitsplan Sachunterricht):
  • Körper und Entwicklung (Erkennen und Einhalten von Grenzen für sich und andere) sowie Konfliktlösungen finden und erproben
  • Kummerkasten im Klassenraum
  • Kindersprechstunden

 

Klasse 3 und 4:

  • Klassenregeln aufgreifen, überarbeiten bzw. überdenken
  • regelmäßige Durchführung des Klassenrats
  • Programm „Mein Körper gehört mir“ (Theaterpädagogische Werkstatt Osnabrück)
  • Klasse 2000 (Einheit
  • Konfliktlösungen vertiefen
  • Unterrichtsinhalte im Sachunterricht (Verankerung im Arbeitsplan Sachunterricht):
  • Kinderrechte, Nein-Gefühle, Hilfe bei (sexualisierter) Gewalt, umfassende sexuelle Aufklärung, Rollenverteilung und Emanzipation, Diversität
  • Kummerkasten im Klassenraum
  • Kindersprechstunden

 

 Im Kollegium

  • Fortbildungsangebote:
    • Schulpsychologische Beratungsstelle
    • Onlinefortbildung „Kindeswohlgefährdung erkennen, vermeiden und damit umgehen
  • einheitlicher Verhaltenskodex
  • Fachliteratur fürs Kollegium
  • Notfallordner der UK NRW
  • Enge Zusammenarbeit und Austausch mit den Mitarbeitenden der OGS, besonders im Verdachtsfall

 

Verhaltenskodex der Grundschule Linden

Gegenseitiges Vertrauen, Achtung, Respekt und verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz bestimmen unseren Schulalltag. Im Folgenden finden sich verbindliche Regeln für bestimmte Situationen, auf welche sich das pädagogische Personal geeinigt hat. Diese sollen verhindern, dass Vertrauen und Nähe als Basis für sexualisierte Gewalt und ihre Vorbereitung genutzt werden.

Zu beachten ist, dass der Verhaltenskodex nicht als abschließend zu verstehen ist, sondern jeder Pädagoge/ jede Pädagogin selbst dafür verantwortlich bleibt, dass das Verhältnis von Nähe und Distanz zu den Kindern angemessen gestaltet wird. Alle schulischen Beschäftigten zeigen im Umgang mit unseren Schülerinnen und Schülern folgendes Verhalten:

  1. Ich gehe achtsam und vertrauensvoll mit dem Verhältnis von Nähe und Distanz um.
  • Meine Arbeit mit den Kindern ist geprägt von Wertschätzung und Respekt.
  • Körperlicher Kontakt erfolgt angemessen und anlassbezogen.
  • Beobachte ich distanzloses und übergriffiges Verhalten im Schulalltag, thematisiere ich dieses bzw. informiere ich die zuständige Lehr- bzw. Fachkraft sowie gegebenenfalls die Schulleitung und die Erziehungsberechtigten.

 

  1. Im Schulalltag bin ich achtsam.
  • Fremde Personen auf dem Schulgelände und -gebäude spreche ich an, auch wenn sie als Beobachter am Schulhofrand stehen.
  • Zusätzliches Personal (Integrationshelferinnen und -helfer, FSJler und FSJlerinnen, Lernförderkräfte etc.) werden der Schulleitung, dem Kollegium und der OGS vorgestellt.

 

  1. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes Verhalten in Wort und Tat.
  • Nehme ich grenzverletzendes Verhalten wahr, beziehe ich aktiv Stellung.
  • Ich bin dazu verpflichtet, notwendige Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten, bzw. die zuständige Lehr- oder Fachkraft zu informieren sowie gegebenenfalls die Schulleitung und die Erziehungsberechtigten.

 

  1. Ich benutze eine angemessene Sprache.
  • Kinder spreche ich mit ihrem Rufnamen oder offiziellen Spitznamen an.
  • Meine Sprache ist stets gewaltfrei und nicht sexualisiert.

 

  1. Ich beachte die Intimsphäre der Kinder.
  • Ich achte darauf, dass ein Kind ungestört ist, wenn es sich umziehen muss.
  • Im Sport- und Schwimmunterricht betrete ich die Umkleiden nur nach Ankündigung und Rückmeldung der Kinder. Vor dem Betreten der Toiletten kündige ich mein Betreten als Aufsichtsperson an.
  • Im Falle einer Hilfestellung im Sportunterricht kündige ich diese an und frage nach dem Einverständnis der Kinder.
  • Berührungen von Po, Intimbereich und Brust sind tabu.
  • Auf Klassenfahrten schlafen Schülerinnen und Schüler geschlechtergetrennt und ohne Aufsichtsperson im Zimmer.

 

  1. Ich achte auf angemessene Kleidung.
  • Ich bin mir bei der Auswahl meiner Kleidung meiner Vorbildfunktion bewusst.
  • Bemerke ich unpassende Kleidung bei Kindern, spreche ich die Eltern an.
    Unpassende Kleidung definieren wir wie folgt:
  • gewaltverherrlichende und sexualisierte Aufdrucke
  • unangemessene Motive/ Aufdrucke
  • bauchfreie Kleidung
  • zu enge Kleidung
  • zu knappe Kleidung
  • Kleidung, die transparent ist

 

  1. Vier-Augen Gesprächen bleiben von außen zugänglich und sind transparent.
  • Ich nutze für Gespräche nur zugängliche Räume.
  • Wenn die Situation es erfordert, bleiben die Türen geöffnet, so dass Vorbeigehende die Situation einsehen können.

 

  1. Ich achte auf einen sinnvollen Umgang mit Medien.
  • Ich achte auf gewaltfreie Nutzung von Medien (Kamera, Handy, Tablet, etc.) durch Schülerinnen und Schüler.
  • In der Schule und auf dem Schulhof gilt ein Handyverbot für die Schülerschaft. Sollte ein Handy gesehen werden, muss das Kind direkt angesprochen werden und darauf hingewiesen werden, dass das Handy in der Schultasche bleibt.
  • Das Beobachten, Fotografieren oder Filmen ist in allen Schulräumen und auf dem Schulhof verboten, besonders in den Toilettenräumen und dem Schwimmbad. Ausnahmen sind zuvor zu besprechen (z. B. Feste, Feiern, Projektarbeit).

 

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